Produzierende Unternehmen profitieren nur noch dann von den
Stromsteuervorteilen, wenn sie Energieeffizienz nachweisen.
Unternehmen mit einem Energieverbrauch < 10 GWh/a müssen sich
einem Energieeffizienzaudit unterziehen.
Unternehmen mit einem Energieverbrauch > 10 GWh/a müssen ein
Energiemanagemensystem EnMS nachweisen können.
Die DIN 16001 wurde kürzlich einkassiert und durch die EU-Norm DIN EN ISO 50001 ersetzt. Diese setzt nun den Standard für ein Energiemanagementsystem.
Ein EnMS bzw. ein Energie Audit rechnet sich durch die Steuervorteile, und noch viel mehr durch das Energiesparen.
Wenn Sie übrigens meinen, dass die Reduzierung Ihres Energieverbrauchs nur durch erhebliche Investitionen zu realisieren sind, dann sollten wir miteinander reden. Hören Sie sich einfach mal an, welche Ideen wir dazu haben.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist die Vorbereitung eines Energie Audits mit unserer Hilfe in kurzer Zeit geschafft. Je nach Bundesland wird unser Honorar mit 60% gefördert.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Übrigens: Wussten Sie, dass Sie auch weitere Abgaben (KWK, Konzessionsabgabe, § 19 Offshore, Netznutzung) ERHEBLICH reduzieren können ?