Frank Pelzer Energiemanagement-Auditor (TÜV Süd)
Frank PelzerEnergiemanagement-Auditor (TÜV Süd)

 

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Thema: Strom beknackt

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Worüber möchten Sie heute mehr erfahren ?

 

Es dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben:

Die Erstattung von Strom- und Energiesteuern für Unternehmen ist an die Einführung eines Energiemanagementsystems gekoppelt.

 

Warum eigentlich ?

Nun, die Bundesregierung und die Industrie haben sich darauf geeinigt, dass vom Staat weiterhin Steuervorteile gewährt werden, aber nur, wenn die Industrie nachweislich die Energieeffizienz erhöht. Als Nachweis der Steigerung der Energieeffizienz gilt eben ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001.

 

 

Betrifft das alle Unternehmen ?

Nein. Die Erstattung von Energie- und Stromsteuern ist (und war auch in der Vergangenheit schon) ausschließlich dem produzierenden Gewerbe vorbehalten.

 

 

Bekommt ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes ALLE Strom- und Energiesteuern zurück ?

Es kommt darauf an.

 

Für ALLE gibt es zunächst die Entlastung nach § 54 EnergieStG bzw. § 9b des StromStG. Es gelten folgende Entlastungen:

 

                                                        Steuer                          Entlastung um

 

Strom                                              20,50 €/MWh                 5,13 €/MWh

Heizöl                                              61,35 €/100 l               15,34 €/100 l

Erdgas                                              5,50 €/MWh                 1,38 €/MWh

Flüssiggas                                      60,60 €/t                      15,15 €/t

 

 

Zusätzlich gibt es den sogenannten Spitzenausgleich nach § 55 EnergieStG bzw. § 10 des StromStG. Beim Spitzenausgleich hängt die Höhe der Entlastung von der Differenz der Stromsteuer, die über einen Sockelbetrag von 1.000,- € hinausgeht und der (fiktiven) Entlastung ab, die sich daraus ergibt, dass seit Einführung der Stromsteuer die Rentenversicherungsbeiträge gesunken sind. Höchstens 90 % dieser Differenz werden erstattet.

Unternehmen mit hohem Stromverbrauch und wenigen rentenversicherungspflichtigen Beschäftigen profitieren besonders vom Spitzenausgleich.

In wie weit es sich für Ihr Unternehmen lohnt, können Sie hier ganz einfach prüfen check

 

 

Müssen alle produzierenden Unternehmen ein Energiemanagementsystem nach der DIN 50001 einführen ?

Nein. Nur große Unternehmen müssen.

Für kleinere und mittlere Unternehmen (KMUs) gibt es auch alternative Systeme.

 

KMUs sind alle Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen, und die

entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.

 

 

Was sind denn „alternative Systeme“ ?

Es gibt zwei:

1. Nach Anlage 1 der SpaEfV (Spitzenausgleich-Effizienzsystem-Verordnung

  • Ein (testiertes) Energieaudit nach der DIN 16247-1 und den damit verbundenen Energieauditbericht, der die Anforderungen der Anlage 1 erfüllen muss.

2. Nach Anlage 2 der SpaEfV (Spitzenausgleich-Effizienzsystem-Verordnung

  • Ein (testiertes) sogen. Alternative System. Das umfasst:
    • Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger
    • Erfassung und Analyse von Energie verbrauchenden Anlagen und Geräten
    • Bewertung der Einsparpotenziale

 

 

Kann man denn auch weitere Energieabgaben sparen ?

Ja ! Das hängt allerdings sehr vom Unternehmen ab.

 

Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, kann ein Entlastung bei folgenden Abgaben erreicht werden:

  • EEG
  • KWK-G/§19/Offshore
  • Konzessionsabgaben

 

Wenn Sie sich einem erfahrenen Energieberater anvertrauen, wird er unter anderem auch folgende Punkte prüfen:

  • Beschaffungsoptimierung
  • Eigenerzeugung
  • Lastoptimierung
  • Netzanschlussoptimierung
  • Individuelle Netzentgelte

 

 

Das sind ja alles nur Abgabenreduzierungen. Kann ich auch Energiekosten an sich sparen ?

Natürlich ! Die Einführung eines Energiemanagementsystems sollte zwingend zur Reduzierung des Energieverbrauchs führen. In sehr vielen Fällen können im ersten Jahr Energieeinsparungen von 30% nachgewiesen werden.

Es hilft, wenn die Einführung eines Energiemanagementsystems durch einen unabhängigen und fachübergreifend sachverständigen Experten und Energieberater begleitet wird.

 

 

Wir die Einführung eines Energiemanagementsystems gefördert ?

Ja ! Spezielle Voraussetzungen sind allerdings Bedingung. Die Förderrichtlinie für Energiemanagementsysteme finden Sie unter http://bit.ly/bmwi_richtlinie_energiemanagement

 

Daneben gibt es auch Programme (z.B. der KfW oder PIUS), die eine Beratung durch einen Energieberater bezuschussen.

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Frank Pelzer

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